Schulanmeldung

Wichtige Informationen

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September diesen Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten per Post eine Zuschrift der Bildungsdirektion, in der sie aufgefordert werden, ihr Kind im angegebenen Zeitraum an einer Volksschule möglichst in Wohnortnähe anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte nehmen Sie neben allen erforderlichen Dokumenten auch Ihr Kind zur Schuleinschreibung mit, damit wir uns einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen können.

Sprachstandfeststellung (MIKA-D Test)
Wenn Ihr Kind dem Unterricht aufgrund der Deutschkenntnisse nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird es in unserer Deutschförderklasse unterrichtet. Die Stundenanzahl, die ihr Kind in dieser Klasse verbringt, ist gesetzlich geregelt.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • e-Card (Sozialversicherungsnummer)
  • Nachweis zum Religionsbekenntnis
  • Bestätigung des Kindergartenbesuchs
  • Brief der Bildungsdirektion
  • Impfnachweis
  • Anmeldeformular