Schuleinschreibung

Den Ablauf der Schuleinschreibung in den Grazer Volksschulen finden Sie hier: "Stadt Graz"

Am Tag der Schuleinschreibung der VS Gösting kommen Sie gemeinsam mit ihrem Schulkind zu uns. Alle weiteren Infos erhalten Sie Vorort. Das Datum wird rechtzeitig auf unserer Homepage im Kalender bekanntgegeben.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • bei Namensänderung des Kindes das entsprechende Dokument
  • Impfnachweise
  • Sozialversicherungskarte
  • Dokument mit Religionsbekenntnis

Bei der Einschreibung in unserer Schule können Wünsche vermerkt werden. Diese berücksichtigen wir gerne, können sie aber aus organisatorischen Gründen nicht immer erfüllen - Danke für Ihr Verständnis!

Alle Infos, die Sie für den Schulstart ihres zukünftigen Schulkindes wissen müssen, bekommen Sie bis Ende Mai zugestellt.
Anfragen diesbezüglich können vor Mai weder telefonisch noch per Mail beantwortet werden.

Natürlich die ✨neue Schultasche✨. Sie bekommen eine ausgedruckte individuelle Bedarfsliste mit allen zu besorgenden Materialien von der Klassenlehrerin Ihres Kindes am Schnuppertag.

Schulalltag

Wir verwenden Schoolfox. Jede Klasse hat eine eigene Gruppe, über die Sie alle wichtigen Infos von der Klassenlehrerin erhalten. Den Zugangscode erhalten Sie im ersten Elternbrief bis Ende Mai. Nachrichten der Direktion erhalten über die Schoolfox-Gruppe "Direktion". Schoolfox kann via App oder Website genutzt werden.

Werfen Sie einen Blick in unseren Schulkalender. Hier finden Sie alle wichtigen Veranstaltungen sowie Ferien, Feiertage und schulautonome Tage. Individuelle Klassen-Ausflüge werden von den LehrerInnen via Schoolfox mitgeteilt.

Sie bekommen im Laufe der ersten Schulwoche den Stundenplan für Ihr Kind. Es kann in den ersten Wochen noch zu geringfügigen Stundenänderungen kommen.

Wir empfehlen, den Schulweg mit Ihrem Kind zu üben. Fahren Sie gemeinsam mit dem Bus, der Straßenbahn oder begleiten Sie es zu Fuß so lange, bis es dem Kind zumutbar ist, den Weg allein zu bewältigen.

Die Asbachgasse (Straße vor dem Hofeingang) wird ab Schulbeginn 2024/25 zur „Schulstraße“ erklärt. Um die Sicherheit unserer Schulkinder zu gewährleisten, ist somit das Einfahren mit dem Auto morgens bis Unterrichtsbeginn gesetzlich verboten!

Die Kinder bekommen individuelle Hausübungen von den KlassenlehrerInnen. Laut Schulunterrichtsgesetz sollen die Hausaufgaben selbstständig erledigt werden. Am Tag vor einem verlängerten Wochenende oder den Ferien wird in der Regel keine Hausaufgabe gegeben.
Man kann in etwa von folgenden Bearbeitungsdauern sprechen:
20min. in der 1.Kl.,
30min. in der 2.Kl.,
34min. in der 3.Kl.
60min. in der 4.Kl.

Ihr Kind ist auch ohne Bekenntnis herzlich Willkommen in unserem Religionsunterricht! Die Anmeldung erfolgt bis Freitag in der ersten Schulwoche und ist nach Anmeldung verbindlich für das laufende Schuljahr.
Das Anmeldungsformular bekommen Sie von der Direktion.

Ganztagesbetreuung (GTS)

Die Anmeldung, Abmeldung und sonstige Änderungen für die Ganztagsbetreuung der VS Gösting erfolgt über die Stadt Graz. Den Link dazu finden Sie hier.

Achtung: Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular an folgende Mail-Adresse:
office@stb.graz.at oder bringen Sie es persönlich in die Keesgasse 6, 8010 Graz.
Die Anmeldungsfristen entnehmen Sie bitte der Homepage der Stadt Graz.

Geben Sie es nicht in der Schule ab.

Die Kosten für die GTS entnehmen Sie bitte der Tabelle der Homepage der Stadt Graz.

Grundsätzlich sollen die Kinder frühestens um 16:00 abgeholt werden. Wenn Ihr Kind alleine nach Hause gehen darf, muss das GTS-Team darüber schriftlich informiert werden. Dazu gibt es ein Formular am Schulbeginn.

Das GTS-Team bestellt gemeinsam mit den Kindern das Essen für die darauffolgende Woche.
Die Nachmittagsjause wechselt täglich zwischen saisonalem Obst und Gemüse sowie Joghurt, Brote und Aufstriche.
Das Essen bekommen wir von der Stadt Graz.

 

Deutschförderklasse

Der "MIKA-D" Test ist eine Sprachstandsfeststellung. Sie wird an Kindern mit nicht deutscher Muttersprache bzw. Kindern, deren Eltern im Ausland geboren wurden, durchgeführt. Dieser Test wird bei der Schuleinschreibung durchgeführt und zur weiteren Überprüfung am Ende des 1. - 3. Semesters durchgeführt.

Kinder, die aufgrund des MIKA-D Tests ungenügende Deutschkenntnisse zeigen, um dem Unterricht in der Klasse folgen zu können, werden in unserer Deutschklasse unterrichtet. Die Stundenanzahl, die ihr Kind in dieser Klasse verbringt, ist gesetzliche geregelt.

Ihr Kind bekommt in der Deutschförderklasse wertvolle Unterstützung für den Spracherwerb und die Integration in den Schulalltag. Die LehrerInnen der Deutschförderklasse gehen auf die individuellen Bedürfnisse ihres Kindes ein, um die deutsche Sprache sicher zu beherrschen und sich erfolgreich in den Regelunterricht zu integrieren. In der Deutschförderklasse bleibt ihr Kind mindestens ein Semester und höchstens 4 Semester. Am Ende des ersten Semesters wird die Sprachfähigkeit des Kindes mit dem standardisierten Test „MIKA-D“ gemessen. Daraufhin wird entschieden, ob Ihr Kind weiter in die Deutschförderklasse geht oder nicht.

Die Deutschförderklasse ist eine separate Klasse, die speziell für Kinder ist, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, um dem Regelunterricht in der Klasse zu folgen.

Der Deutschkurs kann je nach Bedarf ihres Kindes während des regulären Stundenplans oder in zusätzlichen Stunden außerhalb des regulären Unterrichts in der Deutschförderklasse angeboten werden.

Fernbleiben vom Unterricht

Die Krankmeldung muss bis spätestens 7:45 Uhr des betreffenden Schultages an die Klassenlehrerin Ihres Kindes via Schoolfox erfolgen. Bitte achten Sie darauf, die Klassen-Gruppe beim Senden auszuwählen. Hier finden Sie eine Anleitung.
Die Gruppe „Direktion“ dient ausschließlich für Nachrichten an/von der Schulleitung.

Falls Ihr Kind an diesem Tag die Nachmittagsbetreuung besucht, müssen die Betreuer ebenso informiert werden. (Telefonisch oder SchoolFox)

Wenn schulpflichtige Kinder mehr als drei Tage (während der gesamten Pflichtschulzeit!) unentschuldigt Fehlen, kann das eine Geldstrafe von 110 - 440 € nach sich ziehen. Wenn kein Kontakt zur Klassenlehrerin aufgenommen wird, gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Siehe auch: Bundesministerium/Schulpflichtverletzung

 

Wenn ein Kind länger als eine Woche krank ist oder öfter wegen Krankheit fehlt, kann die Klassenlehrerin oder die Schulleitung eine ärztliche Bestätigung verlangen.
Siehe auch: Schulunterrichtsgesetz/Fernbleiben von der Schule

Manchmal gibt es besondere Ereignisse im Familienleben. Eltern können in diesem Fall um das Fernbleiben ihres Kindes ansuchen. Die Klassenlehrerin kann 1 Tag genehmigen, alles darüber hinaus muss von der Schulleitung genehmigt werden.

Weitere schulische Fragen finden Sie hier:
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/schulinfo/faq.html